Naturschutzgebiet "Freeden"
Der auf dem Gebiet der Stadt Bad Iburg gelegene "Kleine Freeden" und "Große Freeden" ist mit Verordnung vom 28.08.2002 als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Mit dieser Unterschutzstellung soll der ausgesprochen hohe landschaftsökologische Wert des ca. 224 ha großen Waldgebietes gesichert und in der Zukunft gesteigert werden. Die "Verordnung vom 28.08.2002 über das Naturschutzgebiet "Freeden" in der Stadt Bad Iburg, Landkreis Osnabrück" trat am 07.09.2002 in Kraft und kann während der Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Bad Iburg und beim Landkreis Osnabrück eingesehen werden.
Im Naturschutzgebiet hat der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang vor allen anderen Interessen, auch der Erholung. Alle Tiere und Pflanzen, und nicht nur die bedrohten Arten, sollen sich ungestört entwickeln können. Die Benutzung der vorhandenen Wanderwege ist auch weiterhin uneingeschränkt möglich - außerhalb der Wege darf das Naturschutzgebiet nicht betreten werden! Weiterhin sind im Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die dieses oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Ferner darf die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise nicht gestört werden.
Damit ist auch das Sammeln von Mineralien und Fossilien und auch andere geologische Betätigungen im Naturschutzgebiet nicht mehr zulässig! Das Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der Wege zum Zwecke der Forschung oder Lehre bedarf der (kostenpflichtigen) Zustimmung durch die Naturschutzbehörde. Ein Betreten des Naturwaldes ist darüber hinaus nur zulässig im Einvernehmen mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA). Die Zustimmung ist auf Antrag zu erteilen, sofern die Maßnahme den Schutzzweck nicht beeinträchtigt. Die Zustimmung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Von den Verboten der Verordnung kann nach Maßgabe des § 53 NNatG auf Antrag (kostenpflichtige) Befreiung gewähren.
Das Naturschutzgebiet ist auf folgenden Übersichtskarten ersichtlich (Bildrechte: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Norden):
Download:
1. Allgemeines
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I, Jahrgang 2009, Nr. 51, S. 2542 ff., ausgegeben am 06.08.2009) [html]
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Fassung vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl., S. 104 ff.) [PDF, 233 KB]
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26.04.2007 (Nds. GVBl. S. 161) - gültig bis 28.02.2010 -
2. Der Freeden
Verordnung vom 28.08.2002
über das Naturschutzgebiet "Freeden" in der Stadt Bad
Iburg, Landkreis Osnabrück (ohne Karten) [html]
hier: Verordnungskarten
Übersicht über das Naturschutzgebiet "Freeden" in der Stadt Bad Iburg, Landkreis Osnabrück, aus landschaftsökologischer und naturschutzfachlicher Sicht (H.-J. Zietz, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) [PDF, 315 KB]
Der Freeden - ein lohnendes Ziel (Faltblatt der niedersächsischen Forstverwaltung) [PDF, 693 KB]
Naturschutzgebiet Freeden bei Bad Iburg (TERRA.tipp)
Der Freeden bei Bad Iburg (TERRA.tipp) [PDF, 4,1 MB]
MÖLDER, A.: 33 Jahre nach dem letzten Hieb - Zur Entwicklung der Bestandesstruktur im Naturwald "Großer Freeden" (Teutoburger Wald), Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, 180. Jahrgang 2009, Heft 9/10. [PDF, 546 KB]
MEYER, P., LORENZ, K., MÖLDER, A., STEFFENS, R., SCHMIDT, W., KOMPA, Th. & WEVELL VON KRÜGER, A.: Naturwald Großer Freeden. Naturwaldreservate im Kurzportrait. Göttingen 2015. [PDF, 1,8 MB]
Streckbrief - Naturwald Großer Freeden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)) [PDF, 343 KB]
Einen Streifzug durch den Freeden, einen besonders schönen Teil des Teutoburger Waldes, bietet das Büchlein "Der Freeden - Naturschutzgebiet in Bad Iburg" von Dr. Manfred Kloweit-Herrmann und Hans-Jürgen Zietz. Näheres dazu finden Sie hier!
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